Re: Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen (Gesetzliche Krankenkassen)
1/12 dazurechnen? NEIN Einmalige Einnahmen sind mit 1/12 auf das monatliche Einkommen umzulegen
Du hast ausschließlich die tatsächlichen bzw. zu erwartenden Einkünfte anzugeben
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- Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen - elderberry, 02.03.2010, 02:41
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- Re: Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen - Gast, 02.03.2010, 07:25
- Re: Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen - elderberry, 02.03.2010, 15:50
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- Re: Einkommenserklärung, zwischen zwei Tarifen - Gast, 02.03.2010, 07:25